LIVEMEDIA KG
Firmensitz: 8010 Graz, Münzgrabenstrasse 36
Firmenbuchnummer: FN 328110s
UID: ATU 64982601
Verantwortlicher Geschäftsführer: Alfred Nöbauer
Email: 3d@livemedia.at
Webadresse: www.livemedia.at
AGB
1. Geltungsbereich
1. Für alle erstmaligen, laufenden und künftigen Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen LIVEMEDIA und den Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LIVEMEDIA KG abweichende Bedingungen des Kunden sind LIVEMEDIA KG nicht bindend und werden nicht anerkannt, selbst wenn LIVEMEDIA KG trotz Kenntnis ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsabschluß
1. Alle Angebote von LIVEMEDIA KGsind generell unverbindlich und freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindliche Angebote gekennzeichnet.
2. Im Fall von schriftlichen Bestellungen des Kunden erfolgt der Vertragsabschluß mit dem Kunden durch Auslieferung der bestellen Ware.
LIVEMEDIA KG behält sich dabei ausdrücklich vor, Bestellungen nicht anzunehmen, auch ohne schriftliche Äußerung oder nähere Begründung.
Werden vom Kunden bestimmte Anforderungen an die Leistung von LIVEMEDIA KGgestellt, so hat er diese LIVEMEDIA KG vor der Auftragsbestätigung schriftlich niederzulegen. LIVEMEDIA KG ist dann berechtigt, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der schriftlichen Anforderung den Auftrag schriftlich anzunehmen oder abzulehnen. Der Kunde bleibt in jedem Fall innerhalb der Zwei-Wochen-Frist an sein Angebot gebunden.
3. LIVEMEDIA KG behält sich vor, Veränderungen an den Produkten ohne besondere Zustimmung des Kunden vorzunehmen, soweit diese durch die technische Entwicklung bedingt sind bzw. technische oder funktionelle Verbesserungen darstellen. Im Übrigen sind geringfügige Abweichungen in Farbe, Größe und Form etc. zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
3. Lieferungen
1. Die von LIVEMEDIA KG angegebenen Lieferzeiten sind nur angenähert und freibleibend, es sei denn, es werden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart. Wird ein geschätzter oder vereinbarter Liefertermin voraussichtlich nicht eingehalten, so informiert LIVEMEDIA KG den Kunden unverzüglich von der Lieferverzögerung und teilt ihm den voraussichtlich neuen Liefertermin mit.
2. LIVEMEDIA KG ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3. Trifft LIVEMEDIA KG an einer Lieferverzögerung von mehr als 30 Tagen, auch bei Teillieferungen, ein Verschulden, so ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zur Nachholung der Lieferung zu setzen, die in jedem Fall mindestens acht Wochen betragen muss. Ein Verschulden der Vertreter- oder Erfüllungsgehilfen von LIVEMEDIA KG ist ihr zuzurechnen. Erst nach Ablauf der angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesen Fällen ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Beim den von Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Auslieferung geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, die Lagerkosten inkl. aller Kosten für die Versicherung der gelagerten Produkte zu tragen.
4. Preise
1. Die in der jeweiligen Preisliste angegebenen Preise verstehen sich in € Euro. Die Preise von LIVEMEDIA KG verstehen sich ausschließlich Verpackung. Die Preise enthalten keine Zölle, Steuern oder sonstige Abgaben wie Frachtgebühren. Diese werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Sofern einzelvertraglich nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise der jeweils bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste. Wünscht der Kunde eine Änderung der vereinbarten Lieferzeiten, so hat LIVEMEDIA KG das Recht, die dann geltenden Preise der evtl. inzwischen überarbeiteten Preisliste zu verlangen.
5. Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, per Vorkasse, netto ohne Abzüge zu entrichten. Teilrechnungen sind erlaubt. Zahlungen per Nachnahme akzeptieren wir nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Schecks und reddiskontfähige und versteuerte Wechsel werden von uns unter keinen Umständen akzeptiert. Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Rechnung gestellt.
6. Verpackung
1. LIVEMEDIA KG verpackt die Produkte nach den handelsüblichen Standards und der Praxis für internationale Lieferungen unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten. Wünscht der Kunde eine spezielle Verpackung, so hat er die Kosten hierfür zu tragen und gegebenenfalls
LIVEMEDIA KG zu erstatten.
7. Gewährleistung
1. Die gelieferten Produkte sind vom Kunden unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Zeigt sich ein offensichtlicher Mangel, so ist dieser LIVEMEDIA KG unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 3 Arbeitstagen nach Lieferung in schriftlicher Form anzuzeigen, ansonsten entfallen die entsprechenden Gewährleistungsansprüche. Wird ein versteckter Mangel nicht innerhalb einer Frist von 3 Arbeitstagen nach seiner Entdeckung LIVEMEDIA KG durch den Kunden angezeigt, entfallen ebenfalls die entsprechenden Gewährleistungsansprüche.
2. LIVEMEDIA KG haftet nicht für Mängel oder Schäden an den Produkten, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung beim Kunden entstanden sind.
3. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte nicht mit Mängeln behaftet sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Auslieferung an den Vertragspartner. Dies ist auch eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Bei Übernahme der Ware hat der Vertragspartner diese unverzüglich auf etwaige Mängel hin zu untersuchen. Die Grundsätze des § 377 UGB finden mit der vorgenannten Maßgabe Anwendung. Der Besteller muss Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen und mitteilen.
4. Kommt der Vertragspartner seinen Untersuchungs- und Rüge- und Prüfungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners.
5. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Wir übernehmen dann alle zur Nachbesserung notwendigen Lohn- und Materialkosten. Die gegebenenfalls erforderlichen Frachtkosten fallen dem Vertragspartner zur Last. Sofern wir zur Nachbesserung/ Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage sind, oder diese fehlschlägt, so ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Vertragspartners - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir im Rahmen des gesetzlich Zulässigen nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Vertragspartner wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu Recht geltend macht.
Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, haften wir ausschließlich auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8. Haftung
1. Soweit gemäß unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung.
2.Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
3.Die Verjährung der Ansprüche aus der Produzentenhaftung richtet sich - gleichgültig gegen wen diese Ansprüche geltend gemacht werden.
9. Gerichtsstand - Erfüllungsort
Sofern der Vertragspartner der LIVEMEDIA KG Unternehmer im Sinne des UGB ist, ist unser Geschäftssitz zugleich Gerichtsstand; die LIVEMEDIA KG ist aber berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
10. Sonstiges
Sollten einzelne oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen (etwa Schutzbestimmungen zugunsten Konsumenten) und hierdurch unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr verpflichten sich die Vertragsparteien, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten der ursprünglichen Bestimmung in zulässiger Weise am nächsten kommt. |